1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH gelten ausschließlich;entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es ei denn, Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH gelten auch dann, wenn Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Kunden.
1.2. Sämtliche Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (auch E-Mail genügt).
1.3. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
2. Angebot und Geschäftsabschluss, Änderungsvorbehalt
2.1. Ist eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH dieses Angebot innerhalb von vier Wochen seit Zugang annehmen.
2.2. Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH behält sich Änderungen der Konstruktion und Ausführung im Rahmen der handelsüblichen Mengen- und Qualitätstoleranzen vor.
3. Liefer- und Leistungszeit, Teilleistungen
3.1. Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
3.2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, wobei Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH dem Kunden die Behinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzeigt. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH nicht zu vertreten hat und durch die Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH die Erbringung der Lieferung oder Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z. B. rechtmäßiger Streik oder rechtmäßige Aussperrung, Krieg, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen sowie von Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH nicht zu vertretende, nicht rechtzeitige Selbstbelieferung. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, sich hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zu lösen, wenn er nachweist, dass die noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn kein Interesse mehr hat. Ist eine Teilleistung bewirkt, kann der Kunde sich vom Vertrag insgesamt nur lösen, wenn er darüber hinaus nachweist, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat.
3.3. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten durch den Kunden voraus.
3.4. Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
3.5. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3.6. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
4. Preise, Zahlungsbedingungen, -verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
4.1. ie Preise von Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH verstehen sich ab Werk ohne Aufstellung und Montage einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit gegenüber Unternehmern nichts anderes angegeben ist. Verpackungskosten sowie die Kosten der Rücknahme von Verpackungen werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Porto- und Lieferkosten. Hierfür gelten die jeweils aktuellen Preise für Verpackungskosten, Porto- und Lieferkosten. Für nach Fälligkeit der Rechnung erforderliche Mahnungen wird je Mahnung eine Mahngebühr von 10,00 € fällig. Gegenüber Krankenkassenkunden wird ein Eigenanteil von 10,00 € berechnet.
4.2. Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH ist berechtigt, die Zahlung im Weg der Vorauskasse bzw. Lastschrifteinzug durch den Kunden zu verlangen. In den übrigen Fällen ist die anfallende Vergütung innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
4.3. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt ist, unbestritten oder von Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH anerkannt ist.
4.4. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt ist, unbestritten oder von Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH anerkannt ist.
4.5. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit schriftlicher Vollmacht von Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH berechtigt.
5. Widerrufs- und Rückgaberecht
5.1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
5.2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu 40,00 € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über 40,00 € hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
5.3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehenden Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH behält sich das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus diesem Vertrag vor. Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH berechtigt, den Vertragsgegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes durch Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
6.2. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Verbraucher diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
6.3. Der Unternehmer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH beschichtete Ware nicht zu stapeln, vor Schlägen, Stößen und mechanischer Belastung zu schützen und trocken und Staubfrei in geschlossenen Räumen zu lagern. Darüber hinaus ist der Unternehmer verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Unternehmer tritt schon jetzt alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH ab. Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH ist berechtigt, die Vorlage von Nachweisen über das Bestehen des Versicherungsschutzes zu verlangen. Sofern Wartungsarbeiten erforderlich sind, muss der Unternehmer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und andere Verfügungen durch den Unternehmer sind, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, unzulässig.
6.4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH unverzüglich schriftlich Nachricht zu geben, damit Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH Klage nach § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH entstandenen Schaden.
6.5. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware an eine dritte Person veräußert, wird Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH schon jetzt – aufgrund hiermit ausdrücklich vereinbarter Forderungsabtretung – Inhaber der vertraglichen Ansprüche mit allen Nebenrechten, die gegenüber dem Dritten bestehen. Abtretungen und Verpfändungen dieser Forderungen sind von der vorherigen Zustimmung von Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH abhängig.
6.6. Zur Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs ist der Kunde nicht befugt.
7. Gefahrübergang, Transportversicherung
7.1. Lieferungen durch Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH an Unternehmer erfolgen ab Werk. Die Gefahr geht auf den Unternehmer über, wenn der Vertragsgegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird; dies gilt auch beim Transport durch Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH.
7.2. Im Fall der Versendung an Unternehmer wird Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH auf Wunsch des Unternehmers auf dessen Kosten zu seinen Gunsten eine Transportversicherung abschließen. Transportschäden sind Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
7.3. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
7.4. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
8. Gewährleistung
8.1. Ist der Käufer Unternehmer, leistet die Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für die Verbraucher bleibt.
8.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
8.3. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.4. Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, triff ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
8.5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Vertragserfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Dr. Hönle Medizintechnik GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
8.6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (8.3. dieser AGB).
8.7. Von der Gewährleistung ausgenommen sind bei UV-Bestrahlungsanlagen alle Verschleißteile, wie z. B. Lampen, Filtergläser, Reflektoren. Schäden der Elektronik oder Steuerung infolge von Salzeinwirkung oder konzentrierter Meladinineinwirkung sind von der Gewährleistung ebenfalls ausgenommen.
8.8. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar
8.9. Erhält der Kunde ein mangelhaftes Produkthandbuch, ist die Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH lediglich zur Lieferung eines mangelfreien Produkthandbuches verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel des Produkthandbuches der ordnungsgemäßen Nutzung entgegensteht.
8.10. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
8.11. Gewährleistungsansprüche jeder Art gegenüber Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn irgendwelche Bestandteile der Anlage ohne schriftliche Genehmigung von Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH verändert oder ausgetauscht werden. Dies gilt auch für Verschleißteile.
8.12. Generell gilt die sorgfältige Beachtung der jeweils zu den Produkten mitgelieferten Gebrauchsanweisungen.
9. Haftungsbeschränkungen
9.1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet die Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
9.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
9.3. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
10. Rücktrittsrecht
Nur wenn Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH eine Verletzung vertraglicher Pflichten zu vertreten hat, ist der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt nicht in den Fällen der Ziffer 3.2 Satz 1 und 2 sowie für Mängel. Im Fall von Mängeln ist der Kunde gemäß der Regelung in den Ziffern 8.1., 8.2. und 8.5. zum Rücktritt berechtigt, in den Fällen der Ziffer 3.2 Satz 1 und 2 ist der Kunde gemäß Ziffer 3.2 Satz 3 zum Rücktritt berechtigt.
11. Montage und Kundendienst
11.1. Aufstellung und Kundendienst werden durch Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH oder von durch Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH vermittelten autorisierten Fachfirmen durchgeführt.
11.2. Vor Anlieferung von UV-Bestrahlungsanlagen hat der Kunde zu gewährleisten, dass der Aufstellungsort leicht zugänglich, die baulichen Voraussetzungen gegeben, ausreichende Räumlichkeit, ausreichende Be- und Entlüftung, ein für Laufrollen und das Gewicht des UV-Gerätes geeigneter Boden, ausreichende Tragfähigkeit des Bodens sowie die notwendigen Elektroanschlüsse vorhanden, ausreichend gegenüber Feuchtigkeit und Sole geschützt, gegenüber dem übrigen Praxisbereich ausreichend gegen die üblichen Betriebsgeräusche des Gerätes abgeschirmt ist bzw. sind. Bei Anschluss einer Computerfernbedienung von der Anmeldung aus muss das entsprechende Computerkabel vor der Lieferung bereits verlegt sein.
11.3. Erschwernisse bei der Anlieferung und Aufstellung von UV-Bestrahlungsanlagen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, ebenso alle Kosten, die entstehen, wenn bei Anlieferung am Tage des vereinbarten Montagetermins die unter Ziffer 11.2 genannten Voraussetzungen nicht vorhanden sind.
11.4. Ersatzteile und Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistung liegen, insbesondere der Austausch von Lampen, müssen vom Kunden gesondert bezahlt werden.
12. Export
Der Export der Waren der Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH in Länder außerhalb der Europäischen Union bedarf der Zustimmung von Dr. K. Hönle Medizintechnik GmbH unabhängig davon, dass der Kunde für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.
13. Sonstiges
13.1. Soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuch, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Landgericht München I vereinbart.
13.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes sind ausgeschlossen.
13.3. Sollte eine Bestimmung der vorgenannten Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.