AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)
der Hoenle Medical GmbH („Hoenle Medical“)
(Stand 04.05.2026)
- Allgemeines, Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten ausschließlich. Geschäftsbedingungen von Kunden, die von diesen AGB abweichen oder diesen entgegenstehen, werden von Hoenle Medical nicht anerkannt, es sei denn, Hoenle Medical stimmt ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zu. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Hoenle Medical ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Hoenle Medical auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
1.2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Alle Vereinbarungen, die zwischen Hoenle Medical und dem Kunden getroffen werden, bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt. Dies gilt insbesondere auch für rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber Hoenle Medical abzugeben sind, zum Beispiel Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung.
1.3. Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
- Angebot und Geschäftsabschluss, Änderungsvorbehalt
2.1 Angebote von Hoenle Medical sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Bestellungen des Kunden stellen verbindliche Aufträge dar. Ein Auftrag des Kunden gilt erst dann als angenommen, wenn Hoenle Medical die Annahme schriftlich bestätigt hat oder wenn die Liefergegenstände von Hoenle Medical ausgeliefert sind. Bei sofortiger Lieferung durch Hoenle Medical kann die schriftliche Auftragsbestätigung durch die Rechnung von Hoenle Medical ersetzt werden. Hoenle Medical kann Aufträge innerhalb von vier Wochen ab Zugang annehmen.
2.3 Angaben von Hoenle Medical zum Gegenstand der Leistung, zum Beispiel Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten, sowie Darstellungen desselben, zum Beispiel Zeichnungen und Abbildungen in Angeboten und Prospekten, sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung.
Maßgeblich sind ausschließlich die vertraglich vereinbarten Spezifikationen. Hoenle Medical kann jederzeit Änderungen der Ausführung des Auftrags oder der Liefergegenstände vornehmen, soweit diese:
- erforderlich sind, um gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen gerecht zu werden, und
- nicht wesentlich die Eigenschaften und Funktionen der Liefergegenstände beeinträchtigen und für den Unternehmer zumutbar sind.
2.4 Maß- und Gewichtsabweichungen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen und einschlägiger DIN-Vorschriften sind zulässig. Technische Verbesserungen in Konstruktion, Material und Form darf Hoenle Medical vornehmen, soweit diese die auftragsgemäße Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen und auch ansonsten dem Unternehmer zumutbar sind.
2.5 Hoenle Medical ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
- Liefer- und Leistungszeit, Teilleistungen
3.1. Hoenle Medical ist berechtigt, Teilleistungen vorzunehmen, sofern diese für den Unternehmer zumutbar sind. Bei Teilleistungen kann Hoenle Medical Zahlungen entsprechend dem Anteil der Teilleistungen am Auftragswert verlangen. Hoenle Medical kann verlangen, dass der Unternehmer die Abnahme einer in sich abgeschlossenen Teilleistung im Sinne von Satz 1 vornimmt.
3.2. Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt ist.
3.3. Hoenle Medical haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht worden sind, zum Beispiel Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, die Hoenle Medical nicht zu vertreten hat.
Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
3.4 Wird eine vereinbarte Lieferzeit überschritten, ohne dass ein Lieferhemmnis nach vorstehender Ziffer 3.3 vorliegt, so hat der Kunde Hoenle Medical schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen einzuräumen.
Wird auch diese Nachfrist von Hoenle Medical schuldhaft nicht eingehalten, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag, nicht hingegen zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Nichterfüllung oder Verzug berechtigt, es sei denn, dass Hoenle Medical nach Maßgabe der Ziffer 9 haftet.
3.5 Hoenle Medical kann, unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden, vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen Hoenle Medical gegenüber nicht nachkommt.
3.6 Ist der Kunde Verbraucher und bestellt die Ware auf elektronischem Wege, wird Hoenle Medical den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3.7 Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von Hoenle Medical gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
- Preise, Zahlungsbedingungen, -verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
4.1. Die Preise von Hoenle Medical verstehen sich ab Werk ohne Aufstellung und Montage einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit gegenüber Unternehmern nichts anderes angegeben ist.
Verpackungskosten sowie die Kosten der Rücknahme von Verpackungen werden gesondert berechnet. Gleiches gilt für Porto- und Lieferkosten. Hierfür gelten die jeweils aktuellen Preise für Verpackungskosten, Porto- und Lieferkosten.
4.2. Hoenle Medical ist berechtigt, die Zahlung auf dem Weg der Vorauskasse beziehungsweise des Lastschrifteinzugs durch den Kunden zu verlangen. In den übrigen Fällen ist die anfallende Vergütung innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
4.3. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Hoenle Medical anerkannt ist.
4.4. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Widerrufs- und Rückgaberecht
5.1. Der Verbraucher hat das Recht, diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat.
Wenn im Rahmen einer einheitlichen Bestellung die Waren getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.
Bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen ist die Inbesitznahme der letzten Teilsendung beziehungsweise des letzten Stücks maßgeblich.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
Hoenle Medical GmbH
Thura-Mark 8+10
06780 Zörbig
Deutschland
Telefon: 08151 / 74914 – 0
Fax: 08151 / 74914 – 50
E-Mail: medizin@hoenlemedical.com
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel eines mit der Post versandten Briefes, Telefax oder E-Mail, über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstige Standardlieferung gewählt haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welcher der frühere Zeitpunkt war.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an die
Hoenle Medical GmbH
Thura-Mark 8+10
06780 Zörbig
Deutschland
zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren. Nicht paketversandfähige Ware holen wir auf unsere Kosten bei Ihnen ab.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaft und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit diesen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
Falls Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie das Formular dafür verwenden, das auf der Seite www.hoenlemedical.de abrufbar ist.
5.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht
- bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig für die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind sowie
- bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
- Eigentumsvorbehalt
6.1 Ist der Kunde Unternehmer, behält Hoenle Medical sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor.
Ist der Kunde Verbraucher, behält Hoenle Medical sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor.
6.2 Ist der Kunde Unternehmer, so ist er zum Verkauf der Waren befugt, soweit ein Verkauf im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsverkehrs zum vollen Marktwert vollzogen wird.
Er tritt hiermit sämtliche Forderungen einschließlich Sicherheiten und Nebenrechten, die er gegen seine Kunden oder Dritte aus oder in Zusammenhang mit einem Weiterverkauf der Ware hat oder erhält, in Höhe des gesamten in Rechnung gestellten Endbetrags der Forderungen inklusive Mehrwertsteuer an Hoenle Medical ab.
Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Ware treten oder sonst hinsichtlich der Ware entstehen, wie zum Beispiel Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung.
Hoenle Medical ermächtigt den Kunden widerruflich, die an Hoenle Medical abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.
Hoenle Medical darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall, also bei Rücktritt vom Vertrag, bei Zahlungsrückständen, Zahlungsausfall und im Fall der Insolvenz des Kunden, widerrufen.
Der Kunde verpflichtet sich für derartige Fälle, Hoenle Medical die abgetretenen Forderungen und betreffenden Schuldner mitzuteilen, sämtliche für die Einziehung erforderlichen Einzelheiten zu beschaffen, sachdienliche Unterlagen auszuhändigen und die genannten Schuldner, also Dritten, über die Abtretung zu unterrichten.
6.3 Greifen Dritte auf die Ware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von Hoenle Medical hinweisen und Hoenle Medical hierüber informieren, um Hoenle Medical die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen.
Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Hoenle Medical die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde hierfür gegenüber Hoenle Medical.
6.4 Sind Zahlungen für Waren vollständig oder teilweise überfällig oder tritt eine Insolvenz des Kunden ein, ist er zum Weiterverkauf oder zur Aufgabe des Besitzes von Waren, die sich noch im Eigentum von Hoenle Medical befinden, auch im Falle der Ziffer 6.2 nicht berechtigt, solange er nicht sämtliche Zahlungen, die er Hoenle Medical schuldet, vollumfänglich geleistet hat.
6.5 Tritt Hoenle Medical bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück, also im Verwertungsfall, ist Hoenle Medical berechtigt, die Ware herauszuverlangen.
6.6 Hoenle Medical verpflichtet sich, die Hoenle Medical zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 30 % übersteigt.
Die Wahl der freizugebenden Sicherheiten behält Hoenle Medical sich vor.
- Gefahrübergang, Transportversicherung
7.1. Lieferungen durch Hoenle Medical an Unternehmer erfolgen ab Werk.
Die Gefahr geht auf den Unternehmer über, wenn der Vertragsgegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben wird, wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist.
Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Hoenle Medical noch andere Leistungen, zum Beispiel Versand, übernommen hat.
7.2. Im Fall der Versendung an Unternehmer wird Hoenle Medical auf Wunsch des Unternehmers auf dessen Kosten eine Transportversicherung abschließen. Transportschäden sind Hoenle Medical sowie dem anliefernden Spediteur unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
7.3. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über.
7.4. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und Hoenle Medical dies dem Kunden angezeigt hat.
7.5 Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch Hoenle Medical betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche.
Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
- Gewährleistung
8.1. Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Verbraucher die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
8.2 Im kaufmännischen Verkehr mit Unternehmern gelten die §§ 377, 378 HGB.
Die Ware ist unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen.
Sie gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn Hoenle Medical nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht.
Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge Hoenle Medical nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte.
War der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
Auf Verlangen von Hoenle Medical ist die Ware frachtfrei zurückzusenden.
Bei berechtigter Mängelrüge vergütet Hoenle Medical die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil die Ware sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
8.3 Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist Hoenle Medical nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder zum Ersatz der Ware verpflichtet und berechtigt.
Im Falle des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder des Ersatzes der Ware, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
8.4 Beruht ein Mangel auf dem Verschulden von Hoenle Medical, kann der Kunde unter den in Ziffer 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
8.5 Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die Hoenle Medical aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Hoenle Medical nach Wahl Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten.
Gewährleistungsansprüche gegen Hoenle Medical bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen Hoenle Medical gehemmt.
8.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Hoenle Medical die Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird.
In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
8.7 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht; Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
8.8 Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Frist für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ein (1) Jahr ab Lieferung, es sei denn, Dr. Hönle hat den Mangel arglistig verschwiegen oder es liegt ein Fall des Lieferantenregresses gemäß §§ 478, 479 BGB vor.
- Haftungsbeschränkungen
9.1 Hoenle Medical haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.2 Hoenle Medical haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
9.3 Soweit Hoenle Medical gemäß Ziffer 9.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Hoenle Medical bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.
Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
9.4 Die Einschränkungen dieser Ziffer 9 gelten nicht für die Haftung von Hoenle Medical für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Montage und Kundendienst für Großgeräte
10.1. Aufstellung und Kundendienst werden durch Hoenle Medical oder von durch Hoenle Medical vermittelten autorisierten Fachfirmen durchgeführt.
10.2. Vor Anlieferung von UV-Bestrahlungsanlagen hat der Kunde zu gewährleisten, dass der Aufstellungsort leicht zugänglich ist und die baulichen Voraussetzungen gegeben sind.
Hierzu gehören insbesondere ausreichende Räumlichkeit, ausreichende Be- und Entlüftung, ein für Laufrollen und das Gewicht des UV-Gerätes geeigneter Boden, ausreichende Tragfähigkeit des Bodens sowie die notwendigen Elektroanschlüsse.
Der Aufstellungsort muss außerdem ausreichend gegenüber Feuchtigkeit und Sole geschützt und gegenüber dem übrigen Praxisbereich ausreichend gegen die üblichen Betriebsgeräusche des Gerätes abgeschirmt sein.
Bei Anschluss einer Computerfernbedienung von der Anmeldung aus muss das entsprechende Computerkabel vor der Lieferung bereits verlegt sein.
10.3 Erschwernisse bei der Anlieferung und Aufstellung von UV-Bestrahlungsanlagen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, ebenso alle Kosten, die entstehen, wenn bei Anlieferung am Tage des vereinbarten Montagetermins die unter Ziffer 10.2 genannten Voraussetzungen nicht vorhanden sind.
10.4 Ersatzteile und Reparaturen, die außerhalb der Gewährleistung liegen, insbesondere der Austausch von Lampen, müssen vom Kunden gesondert bezahlt werden.
- 11. Schutzrechte
11.1 Hoenle Medical steht nach Maßgabe dieser Ziffer 11 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist.
Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
11.2 Bei Rechtsverletzungen durch von Hoenle Medical gelieferte Produkte anderer Hersteller wird Hoenle Medical nach Wahl seine Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten.
Ansprüche gegen Hoenle Medical bestehen in diesen Fällen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
- Export
Der Vertrag unterliegt den geltenden Gesetzen der Ausfuhrkontrolle. Die Produkte dürfen nicht in ein anderes Land oder eine andere Region ausgeführt werden, wenn dies durch Gesetze der Ausfuhrkontrolle verboten ist. Kunden, die beabsichtigen, ein Produkt in ein anderes Land auszuführen, benötigen dafür eine ggf. gesetzlich vorgeschriebene Ausfuhrgenehmigung. Die Kosten der Ausfuhr, insbesondere Zölle, Steuern, Gebühren und weitere Kosten sind vom Kunden zu tragen.
- Sonstiges
13.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden oder eine Lücke enthalten, berührt dies deren Wirksamkeit nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
13.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes sind ausgeschlossen.
13.3 Ist der Kunde Unternehmer, so ist der Ort des Geschäftssitzes von Hoenle Medical der Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Hoenle Medical ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
13.4 Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen.
Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.